Unter dem Namen Hans Bechtholf kursiert im Netz eine erfundene Biografie, dahinter steckt ein Berliner Arbeitsrechtler mit einem Gerichtsverfahren, das in der Bundesrepublik ohne Vorbild war.
26. März 2023, Sonntagmittag. Hans Bechtholf, Arbeitsrechtler in Berlin, und seine Kollegin Sonja Günther sind seit Freitagnachmittag nicht aus den Hamburger Gerichtssälen herausgekommen. Eilverfahren, zwei Instanzen, 48 Stunden. Was sie wollen: dass der Elbtunnel am Montagmorgen um fünf Uhr öffnet.
Am Sonntagabend haben sie es. Das Landesarbeitsgericht Hamburg ordnet an, dass die Tunnelbetriebszentrale während des ver.di-Warnstreiks in Vollbetrieb bleibt. Soweit bekannt, ist das in der Geschichte der Bundesrepublik ohne Vorbild.
Bechtolf schreibt danach auf LinkedIn:
„Definitiv eine der Highlights meines Anwaltslebens.“
Seine Doktorarbeit handelt vom Schutz der Arbeitnehmer vor Kündigung.
Inhaltsverzeichnis
Warum eine falsche Schreibweise im Internet eine Biografie erfindet
Wer den Namen mit zwei h schreibt, also Bechtholf statt Bechtolf, trifft im deutschen Netz auf zwei völlig verschiedene Lebensläufe.
Den ersten beschreiben fünf Websites nahezu wortgleich: Sohn eines bekannten Theaterregisseurs, Jahrgang 1989, ins Recht gegangen, um aus berühmtem Schatten herauszutreten. Keine dieser Seiten nennt eine belegbare Quelle. Alle fünf enden mit demselben Frageraster, alle fünf verlinken danach auf Artikel über völlig andere Personen. Dieser Inhalt wurde nicht recherchiert.
Den echten Juristen findet man erst beim genaueren Suchen.
Dr. Hans Bechtholf ist im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek mit eigener Normdaten-ID erfasst, hat beim Verlag Duncker & Humblot publiziert und hat ein Gerichtsverfahren begleitet, das Arbeitsrechtler für historisch einmalig halten.
Was das zweite h angerichtet hat, ist ein Informationsleerraum. Algorithmen haben diesen gefüllt, indem sie zwei falsch gelesene Bildunterschriften einer Nachrichtenagentur zu einer Biografie zusammensetzten. Das Ergebnis ist eine Person, die nie existiert hat und trotzdem bei der Suche nach dem echten Juristen auftaucht.
Wie Hans Bechtholf Arbeitsrechtler wurde
Bechtolf studierte Rechtswissenschaft an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, bevor er an die Universität Hamburg wechselte. Während der Promotion war er wissenschaftlicher Mitarbeiter an zwei Lehrstühlen: bei Professor Hans Hanau an der Helmut-Schmidt-Universität Hamburg, zuständig für Zivil- und Arbeitsrecht, und bei Professorin Eva Kocher an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt/Oder.
Das Referendariat führte ihn nach Brandenburg und Berlin, aber auch nach Costa Rica, was für Juristen in der deutschen Ausbildung alles andere als üblich ist. Eine Station bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes kam hinzu.
Bereits 2016 veröffentlichte er gemeinsam mit Thomas Matthias Zöllner auf dem akademischen Rechtsblog JuWiss einen Aufsatz über Arbeitnehmerdatenschutz in der Industrie 4.0. Die Frage damals: Was gilt für die Daten von Beschäftigten, wenn Produktion und Arbeitsprozesse vollständig vernetzt werden?
2019 erschien die Dissertation bei Duncker & Humblot:
„Die unions- und völkerrechtlichen Anforderungen an den Kündigungsschutz von Arbeitnehmern mit Behinderungen“
Schriften zum Bürgerlichen Recht, Band 494, 242 Seiten
Die Arbeit fragt, was die UN-Behindertenrechtskonvention und das EU-Gleichbehandlungsrecht vom deutschen Kündigungsschutz verlangen und ob das geltende Recht diesem Maßstab standhält. Das Fachjournal Behindertenrecht beurteilte die Publikation 2020 positiv.
Von Greenberg Traurig zur Autobahn GmbH
Nach Promotion und Referendariat arbeitete Bechtolf bei mehreren Kanzleien, darunter bei Greenberg Traurig Germany im Labor Lab, einer auf Arbeitsrecht konzentrierten Praxisgruppe, die Unternehmen im Individual- und Kollektivarbeitsrecht berät.
Danach wechselte er in die Unternehmenspraxis. Die Autobahn GmbH des Bundes war erst 2021 gegründet worden. Als Experte für kollektives Arbeitsrecht verantwortete Bechtolf dort Tarifverhandlungen, Betriebsratsangelegenheiten und die Beziehung zur Gewerkschaft.
Bis zu jenem Wochenende im März 2023.
Der Elbtunnel-Fall: 48 Stunden, zwei Instanzen
Der Fall beginnt mit einem Tarifstreit.
ver.di und die Autobahn GmbH verhandeln zu diesem Zeitpunkt über einen Digitalisierungstarifvertrag. Die Gewerkschaft kündigt einen 24-stündigen Warnstreik an, der auch die Tunnelbetriebszentrale des Elbtunnels einschließt. Eine Notdienstvereinbarung zwischen den Parteien gibt es nicht.
Die Autobahn GmbH beantragt per einstweiliger Verfügung, dass ein Mindestbetrieb während des Streiks gerichtlich gesichert wird. Das Arbeitsgericht Hamburg lehnt den Antrag am Samstag ab. Auf sofortige Beschwerde gibt das Landesarbeitsgericht Hamburg am Sonntagabend statt: Die Tunnelbetriebszentrale muss voll besetzt bleiben. Begründung: Das Fehlen jedes Notdienstes könne nicht hinnehmbare Gefahren für Leib und Leben zahlreicher Menschen in Hamburg bedeuten.
Das Gericht selbst bezeichnet die Entscheidung als außergewöhnlich.
Ole Borgard, stellvertretender Landesleiter von ver.di Hamburg, reagiert noch am selben Abend:
„Es ist bedenklich, wenn das grundgesetzlich garantierte Streikrecht so eingeschränkt wird, auch wenn es sich dabei um eine Einzelfallentscheidung handelt.“
Bechtolf, der die Autobahn GmbH zusammen mit Sonja Günther vertreten hatte, fasst die rechtliche Tragweite auf LinkedIn zusammen:
„Die Entscheidung ist höchst ungewöhnlich, da unseres Wissens zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik ein Streik aufgrund einer gerichtlichen Notdienstanordnung faktisch unmöglich gemacht wurde.“
Streiks an anderen Standorten der Autobahn GmbH blieben möglich. Nur der Betrieb an der Tunnelbetriebszentrale war nicht verhandelbar.
Arbeitnehmerschutz und Streikrecht: Zwei Seiten einer Karriere
Der JuWiss-Aufsatz aus dem Jahr 2016 handelt vom Schutz der Arbeitnehmerdaten, die Dissertation von 2019 vom Kündigungsschutz für Menschen mit Behinderungen. Das Referendariat führte ihn zur Antidiskriminierungsstelle des Bundes.
Das Verfahren, das Bechtolf als Höhepunkt seines Berufslebens beschreibt, zeigt ihn auf der anderen Seite des Verhandlungstisches. Die Autobahn GmbH war sein Mandant, ver.di die Gegenseite. Das Gericht ordnete an, dass ein Streik an der Tunnelbetriebszentrale faktisch nicht stattfinden konnte. Die Gewerkschaft sprach von einer Einschränkung des Grundrechts nach Artikel 9 des Grundgesetzes.
Die Quellen für beides sind eindeutig, und beides gehört zur selben Karriere.
Als Vorwurf taugt das nicht. Anwälte vertreten Mandanten, nicht Weltanschauungen, und die Grenze zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite ist im Arbeitsrecht fließender als von außen erkennbar. Das ergibt ein vollständigeres Bild, als es jede Kurzbiografie vermitteln könnte.
Kollektives Arbeitsrecht: Bechtolfs Schwerpunkt heute
Heute arbeitet Bechtolf bei KLIEMT.Arbeitsrecht in Berlin, einer Kanzlei, die ausschließlich auf Arbeitsrecht spezialisiert ist. Das Capital-Magazin listete KLIEMT im Ranking 2026 als Top-Kanzlei im Arbeitsrecht, sowohl für Unternehmen als auch für Vorstände und Führungskräfte.
Auf der Jahreskonferenz der European Employment Lawyers Association 2022 in Athen sprach er vor einem internationalen Fachpublikum. Beim Bonner AnwaltVerein referierte er über Entwicklungen im Massenentlassungsrecht.
Sein Werdegang lässt sich von der Doktorarbeit bis zur Kanzlei belegen. Das zweite h im Nachnamen führt im Netz zu einem anderen Menschen.

